Natur- und Vogelschutz

REGELN FÜR DAS VERHALTEN VON WASSERSPORTLERN IN DER NATUR

Bitte beachten:

• Nicht in Röhrichtbestände, Schilfgürtel, Ufergehölze und alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferbereiche einfahren.
• Meide Kies-, Sand- und Schlammbänke, da Vögel sie gerne als Rast- und Aufenthaltsplätze nutzen.
• Meide seichte Gewässer, wenn sie mit Wasserpflanzen bewachsen sind, es könnten Laichgebiete sein.
• Haltet einen großzügigen Abstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser, die freuen sich genauso wie wir, wenn sie nicht gestört werden.

Und wenn jeder von uns mehr Müll mitnimmt, als er zum Spot gebracht hat, wird’s dort auch sauber bleiben.

 

FÖRDEKITER INFORMIERT

AKTIONSPLAN OSTSEESCHUTZ 2030


 


 

 

Am 19.3.2024 gab es eine Pressekonferenz mit Daniel Günther und Tobias Goldschmidt zum Thema Ostseeschutz. Die Landesregierung hat sich auf einen Aktionsplan Ostseeschutz 2030 geeinigt. Basierend auf der Verteilung der genannten Schutzgüter werden drei neue Naturschutzgebiete eingerichtet, um auf spezifischen Schutzbedarf von Arten und Lebensräumen mit spezifischen gebietsbezogenen Maßnahmen zu reagieren. Diese umfassen insbesondere die Schaffung effektiver Rückzugs- und Ruheräume. Die umzusetzenden Maßnahmen werden speziell auf die Schutzbedürfnisse der einzelnen Gebiete abgestimmt. Zudem erhalten Teile der ausgewiesenen Natura2000-Gebiete einen strengen Schutz. Rund 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostseefläche sollen künftig besonders geschützt werden. Relevant für uns:

  • Surfen, Foilen, Kiten sind von April bis Oktober wie bisher möglich.
  • Kein Befahren von Rastvogelschwerpunkten in Naturschutzgebieten von November bis Ende März außerhalb der für Wassersport vorgesehenen Zonen
  • Fortsetzung der Regelung, dass in besonders sensiblen Küstenbereichen kein Starten/Anlanden während der Brutzeit von April bis Ende Juli mit Wassersportgeräten aller Art in bestehenden landseitigen Naturschutzgebieten möglich ist
  • Im Rahmen von freiwilligen Vereinbarungen können mit den verschiedenen Nutzergruppen z. B. Regelungen zum Schutz von Strandbrütern, Rastvögeln oder Bodenlebensräumen getroffen werden.

 

      

        

Wir versuchen, die wesentlichen, hier fehlenden Details für uns Fördekiter/-innen in Erfahrung zu bringen und werden sie dann hier mitteilen.

 

FÖRDEKITER INFORMIERT

NATUR- UND VOGELSCHUTZ

Zum Schutz der Natur und der Vögel sind Naturschutzgebiete (NSG) eingerichtet, hier in Schleswig-Holstein sind es neun an der Zahl. Zudem gibt es einige Europäische Vogelschutzgebiete, in denen ein Verschlechterungsverbot für Flora und Fauna gilt. Damit es in diesen Gebieten weniger zu Störungen kommt, wird das Befahren mit Segel- und motorgetriebenen Seefahrzeugen in den Wintermonaten November bis März eingeschränkt. Das gilt auch für uns Kitesurfer.

Alle Wassersportler sollen in der Zeit vom 16. November bis 1. März bestimmte Europäische Vogelschutzgebiete meiden, wenn das Ostseeinformationszentrum OIC in Eckernförde tagesaktuell große Vorkommen von Nahrung suchenden oder rastenden Meeresvögeln in diesen Gebieten feststellt. Diese Gebiete sind frei zu befahren, wenn dort jedoch Zugvögel bei der Rast beobachtet werden, wird dies online bekanntgegeben.

KARTE VOM OSTSEE-INFORMATIONSCENTER OIC

FREIWILLIGE VEREINBARUNG

Alle Wassersportler werden gebeten, dann freiwillig auf das Befahren dieser Abschnitte zu verzichten. Bitte haltet Euch daran!


Zum aktuellen Status der oben genannten, neu geschaffenen freiwilligen Vereinbarung und des damit einhergehenden Informationsbedarfs haben wir einen Thread im Forum Aktueller Stand der drohenden Verbotszonen eingerichtet, der aktualisiert wird, sollten uns neue Erkenntnisse zugetragen werden.

 

FÖRDEKITER INFORMIERT

NATURSCHUTZGEBIETE UND RASTVOGELKONZENTRATION

   

   

   

 

NATURSCHUTZGEBIET HALBINSEL HOLNIS

Bitte beachtet, dass an der langen Steinmole nordöstlich vom Spot das Naturschutzgebiet Halbinsel Holnis beginnt. Dort bitte nicht Kitesurfen und sich an die Spielregeln in Sachen Natur- und Vogelschutz halten, siehe oben, vielen Dank! Die offizielle Sperrzone ist in der OstseeSHNSGBefV vom 27. September 2016 definiert: §1 Befahrensregelungen(2) Im Bereich des Naturschutzgebietes Halbinsel Holnis ist es untersagt, die in Lageplan 2 gekennzeichnete Sperrzone zu befahren.

Hier gibt es Information über das Naturschutzgebiet Halbinsel Holnis vom NABU

 

NORDSEE-BEFAHRENSVERORDNUNG

BEFAHRENSREGELN IM NATIONALPARK WATTENMEER

Die Nordsee-Befahrensverordnung NordSBefV ist am 27.4.23 veröffentlicht worden und tritt am 28.4.23 in Kraft. Die Rechtsverordnung sieht Regeln für das Befahren der Bundeswasserstraßen vor, die in den Nationalparken der Nordsee liegen, und aktualisiert die Regelungen der seit 1992 bestehenden Verordnung.

 

Das deutsche Wattenmeer ist Teil des staatenübergreifenden UNESCO-Weltnaturerbes, das unter internationalem, europäischem und nationalem Schutz steht. Die Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben daher in ihrem Teil des Küstenmeeres die Wattenmeer-Nationalparke eingerichtet. Diese Nationalparke liegen notwendigerweise auch zu weiten Teilen in den Bundeswasserstraßen der Nordsee. Mit der neuen Nordsee-Befahrensverordnung wird die bisherige Befahrensverordnung von 1992 aufgehoben. Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee (Nordsee-Befahrensverordnung — NordSBefV):

 

Zu diesem Thema gibt es einen Zeitungsartikel 'Neue Regeln für Wassersportler' im Flensburger Tageblatt vom 22.5.2023, in dem auch beschrieben wird, wie umstritten das Ausmaß der Regelung für Kitesurfer/-innen ist. Hier zu lesen in unserem Pressespiegel: